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   BGH, 20.04.1955 - IV ZR 275/54   

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https://dejure.org/1955,5697
BGH, 20.04.1955 - IV ZR 275/54 (https://dejure.org/1955,5697)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1955 - IV ZR 275/54 (https://dejure.org/1955,5697)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1955 - IV ZR 275/54 (https://dejure.org/1955,5697)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 20.11.1917 - VII 335/17

    Erhebung von Erbschaftssteuer nach dem Reichserbschaftssteuergesetz; Auslegung

    Auszug aus BGH, 20.04.1955 - IV ZR 275/54
    Er setzt als Abgrenzung gegenüber dem "Aufenthalt" als solchen voraus, daß jemand für eine gewisse Dauer und Regelmässigkeit tatsächlich an einem bestimmten Orte weilt (RGZ 91, 287 [288] zu § 6 Abs. 2 Reichserbschaftssteuergesetz vom 3. Juni 1906; vgl. auch Lauterbach in DR 1942, 535).

    Bei Blessin-Wilden BEG § 8 Anm. 3 S. 116 wird diese Auffassung ohne nähere Begründung vertreten, nachdem zunächst - eigentlich abweichend hiervon - eine ganz objektive Begriffsbestimmung für den dauernden Aufenthalt gegeben worden ist, nämlich "ein Aufenthalt unter Verhältnissen, die keinen Wohnsitz begründen, aber ihrer Natur nach auf längere Lauer des Aufenthalts hinweisen." Blessin beruft sich in NJW RzW 1953, 236 für seine - gleichfalls subjektive - Begriffsbestimmung, ohne die entscheidenden Fragen zu vertiefen, irrigerweise auf die bereits erwähnte, in RGZ 91, 287 abgedruckte Entscheidung.

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZB 21/52

    Kind aus geschiedener Ehe. Wohnsitz

    Auszug aus BGH, 20.04.1955 - IV ZR 275/54
    Die Wohnsitzbegründung ist eine geschäftsähnliche Handlung, die einen entsprechenden Willen (Domizilwillen) voraussetzt (BGHZ 7, 104 [109]).
  • RG, 18.06.1885 - IV 71/85

    Gerichtsstand des Vaters bei Geltendmachung des gesetzlichen Nießbrauchsrechts

    Auszug aus BGH, 20.04.1955 - IV ZR 275/54
    Ein Wohnsitz wird begründet, wenn eine Person sich an einem Orte ständig niederlässt, sofern hierbei der Wille feststellbar ist, diesen Ort bleibend zum Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu machen (RGZ 15, 365 [367 f]; Warn 1916 Nr. 269).
  • BGH, 02.07.1958 - IV ZR 70/58

    Rechtsmittel

    Eine "Auswanderung" im Sinne des § 141 BEG liegt vor, wenn jemand legal oder illegal das deutsche Staatsgebiet unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in der Absicht verläßt, sich im Auslande ständig niederzulassen (Urteile des Senats vom 20. April 1955 - IV ZR 275/54 -, NJW RzW 1955, 220 Nr. 52 = LM § 8 BEG 1953; vom 21. Juni 1957 - IV ZR 111/57 -, NJW RzW 1957, 322 Nr. 22; vom 5. Juli 1957 - IV ZR 70/57 -, NJW RzW 1957, 361 Nr. 22; vom 25. September 1957 - IV ZR 165/57 -, NJW RzW 1956, 17 Nr. 11).
  • BGH, 29.06.1957 - IV ZR 107/57

    Rechtsmittel

    Und auch das in dem Urteil des Senats vom 20. April 1955 IV ZR 275/54 (RzW 1955, 220 = LM Nr. 1 zu § 8 BEG 1953) erwähnte Gutachten des Reichsfinanzhofs vom 19. Oktober 1940 zeigt, daß nach der Ansicht dieses Gerichtshofes ein vorübergehender Aufenthalt für die Dauer bis zu einem Jahr durchaus möglich ist.
  • BGH, 31.10.1962 - IV ZR 116/62

    Rechtsmittel

    Hinzukommt, wie das Kammergericht bereits zutreffend hervorgehoben hat, daß es bei der Frage, ob ein dauernder Aufenthalt vorliege, abweichend vom Wohnsitz, auf die Willensrichtung des Verfolgten - und damit auch auf das in § 9 Abs. 2 BEG genannte Einverständnis - des Verfolgten grundsätzlich nicht entscheidend ankommt; ausschlaggebend sind vielmehr in der Hauptsache objektive Umstände, insbesondere die Dauer des Aufenthalts (Urteil des Senats vom 20. April 1955 - IV ZR 275/54 -, RzW 1955, 220 Nr. 32; Blessin/Ehrig/Wilden, a.a.O., § 4 BEG, Anm. 9 S. 258).
  • BGH, 18.01.1961 - IV ZR 170/60

    Rechtsmittel

    Für diesen Anspruch hat die Entschädigungsbehörde, wie dargelegt, ihre Zuständigkeit auf Grund der Vorschriften des § 89 Abs. 2 c in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Ziff. 2 BErgG für gegeben erachtet, weil sie auf Grund der damaligen Rechtsprechung - Urteil des Senats vom 20. April 1955 - IV ZR 275/54 -, LM Nr. 1 zu § 8 BErgG = RzW 1955, 220 - davon ausging, daß ein längerer Aufenthalt in einem Konzentrationslager als dauernder Aufenthalt im Sinne des § 8 Abs. 1 Ziff. 2 BErgG anzusehen sei.
  • BGH, 05.07.1957 - IV ZR 70/57

    Rechtsmittel

    Ein solcher Aufenthalt ist auch nicht ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 6 US-EG (abweichend von der Entscheidung v. 20.4.1955 - IV ZR 275/54 -).
  • BGH, 08.06.1960 - IV ZR 42/60

    Rechtsmittel

    Wie der Senat im Urteil vom 20. April 1955 - IV ZR 275/54 - (LM Nr. 1 zu § 8 BEG 1953) ausgesprochen hat, ist Unter "Aufenthalt" das tatsächliche Verweilen an einem Orte zu verstehen, ohne daß die Anwesenheit eine bewußte oder gewollte zu sein braucht.
  • BGH, 24.02.1960 - IV ZR 261/59

    Rechtsmittel

    Die Klägerin erfüllt indes weder die Voraussetzungen eines dauernden Aufenthalts im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 2 BErgG, wie sich aus den vom Senat im vorerwähnten Urteil vom 11. März 1959 zu § 8 Abs. 1 Nr. 1 BErgG entwickelten Grundsätzen ergibt, noch die Voraussetzungen eines gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 US-EG (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 20. April 1955 - IV ZR 275/54 -, LM Nr. 1 zu § 8 BEG 1953, in dem dargelegt ist, daß der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts dem das dauernden Aufenthalts gleichzusetzen ist und daß auch bei nur objektiver Betrachtungsweise ein Aufenthalt bis zu einem Jahr als ein nur vorübergehender Aufenthalt betrachtet werden kann).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 279/58

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung nicht nur zu § 141 BEG, sondern auch zu § 4 BEG annimmt (Urteil vom 2. Juli 1958 - IV ZR 70/58 -, RzW 1958, 407 Nr. 28, mit weiteren Nachweisungen), liegt eine "Auswanderung" vor, wenn jemand - auch ein Ausländer (Urteile vom 20. April 1955 - IV ZR 275/54, RzW 1955, 220 Nr. 32, und vom 5. Juli 1957 - IV ZR 70/57 -, RzW 1957, 361 Nr. 22) - das deutsche Staatsgebiet unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in der Absicht verläßt, sich im Auslande ständig niederzulassen; erforderlich ist, wie das Oberlandesgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1957 - IV ZR 111/57 -, RzW 1957, 322 Nr. 22) an sich mit Recht hervorhebt, daß der Auswandernde eine neue Heimat in einem fremden Lande sucht.
  • BGH, 20.03.1957 - IV ZR 209/56

    Rechtsmittel

    Wenn es auch zweifelhaft ist, ob er sich für seine Meinung auf die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. April 1955 - IV ZR 275/54 - abgedruckt in RzW 1955, 220 32 vertretene Rechtsauffassung stützen konnte, so steht doch fest, daß das Berufungsgericht seinen Anspruch als begründet angesehen hat.
  • BGH, 06.07.1955 - IV ZR 68/55

    Rechtsmittel

    Soweit die Revision sich gegen die Annahme wendet, die Klägerin habe in Bayern einen dauernden Aufenthalt gehabt, sind ihre Angriffe grundsätzlicher Art zum Teil schon in dem Urteil des Senats vom 20. April 1955 - IV ZR 275/54 - behandelt worden.
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